Entwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings passiert den Bundestag
Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (16/5526) mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.
Der Entwurf sieht vor:
- die Übertragung von Ermittlungsbefugnissen für die Strafverfolgung in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln auf das Bundeskriminalamt;
- Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz, verbunden mit der Einführung des erweiterten Verfalls in diesen Fällen;
- Einführung der Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingsubstanzen;
- Aufnahme von Warnhinweisen für Arzneimittel, die für Doping geeignet sind.
{Quelle - Bundestagsdrucksache 16/5526}

