<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	>

<channel>
	<title>A-PROBE: POSITIV - das SPORTRECHT blog &#187; Sportrecht</title>
	<atom:link href="http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/category/rechtsprechung-und-aktuelles-aus-dem-sportrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de</link>
	<description></description>
	<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 07:48:45 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.7.1</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Die UEFA-Anti-Doping-Bestimmungen im Lichte des sog. „Bestimmtheitsgebots“</title>
		<link>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2008/06/06/die-uefa-anti-doping-bestimmungen-im-lichte-des-sog-%e2%80%9ebestimmtheitsgebots%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2008/06/06/die-uefa-anti-doping-bestimmungen-im-lichte-des-sog-%e2%80%9ebestimmtheitsgebots%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jun 2008 11:09:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Cherkeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Sportrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2008/06/06/die-uefa-anti-doping-bestimmungen-im-lichte-des-sog-%e2%80%9ebestimmtheitsgebots%e2%80%9c/</guid>
		<description><![CDATA[- eine kritische Betrachtung anhand eines fiktiven Dopingfalls anlässlich der UEFA EURO 2008
Das Thema Doping begleitet nahezu jedes sportliche Grossereignis. Auch anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz stellt sich deshalb die Frage, wie Dopingvergehen im Fussball festgestellt und geahndet werden. Die Betrachtung der möglichen Konsequenzen für die betroffenen Mannschaften anhand eines fiktiven [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>- eine kritische Betrachtung anhand eines fiktiven Dopingfalls anlässlich der UEFA EURO 2008</p>
<p>Das Thema Doping begleitet nahezu jedes sportliche Grossereignis. Auch anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz stellt sich deshalb die Frage, wie Dopingvergehen im Fussball festgestellt und geahndet werden. Die Betrachtung der möglichen Konsequenzen für die betroffenen Mannschaften anhand eines fiktiven Fallbeispiels und die Frage der Vereinbarkeit der diesbezüglich massgeblichen Vorschriften der UEFA mit dem sog. Bestimmtheitsgebot stehen dabei im Mittelpunkt dieses Beitrages. Die Autoren kommen zum Schluss, dass die bei der UEFA EURO 2008 geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zwar in Bezug auf Dopingvergehen einzelner Spieler ausreichend differenziert sind und transparente Sanktionsandrohungen enthalten, hinsichtlich der möglichen Rechtsfolgen für die betroffenen Mannschaften aber nicht hinreichend bestimmt und somit letztlich unwirksam sind.</p>
<p>{Quelle - Rainer Cherkeh / Gunars Urdze, Die UEFA-Anti-Doping-Bestimmungen im Lichte des sog.<br />
«Bestimmtheitsgebots», in: <a href="http://www.sportrechtskanzlei.de/presse/UEFA_Anti_Doping_Bestimmungen_im_Lichte_des_Bestimmtheitsgebots.pdf" target="_blank">Jusletter 2. Juni 2008</a>}</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2008/06/06/die-uefa-anti-doping-bestimmungen-im-lichte-des-sog-%e2%80%9ebestimmtheitsgebots%e2%80%9c/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport</title>
		<link>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2007/03/08/bundeskabinett-beschliest-gesetz-zur-verbesserung-der-bekampfung-des-dopings-im-sport/</link>
		<comments>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2007/03/08/bundeskabinett-beschliest-gesetz-zur-verbesserung-der-bekampfung-des-dopings-im-sport/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2007 17:49:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Cherkeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Sportrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2007/03/08/bundeskabinett-beschliest-gesetz-zur-verbesserung-der-bekampfung-des-dopings-im-sport/</guid>
		<description><![CDATA[
Pressemitteilung des BMI vom 07.03.2007:
&#8220;Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts für das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ist ein wichtiger Schritt, um die Strafverfolgung von Dopingtätern zu verbessern und die Dopingbekämpfung in Deutschland weiter voranzubringen&#8221; sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble nach der Sitzung des Bundeskabinetts. Der Gesetzentwurf setzt die gesetzgeberischen Empfehlungen des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><span /></h1>
<p><strong>Pressemitteilung des BMI vom 07.03.2007:</strong></p>
<p><em>&#8220;Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts für das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ist ein wichtiger Schritt, um die Strafverfolgung von Dopingtätern zu verbessern und die Dopingbekämpfung in Deutschland weiter voranzubringen&#8221; sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble nach der Sitzung des Bundeskabinetts. Der Gesetzentwurf setzt die gesetzgeberischen Empfehlungen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Dopings im Sport um und enthält noch weitergehende Regelungen.<br />
<strong><br />
Im Wesentlichen sind dies:</strong><br />
</em></p>
<p><span id="more-19"></span></p>
<ul>
<li><em>Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz,</em></li>
</ul>
<ul>
<li><em>die Verpflichtung zur Aufnahme von Warnhinweisen für Arzneimittel, die für Doping geeignet sind,</em></li>
</ul>
<ul>
<li><em>Strafvorschriften für den Besitz bestimmter, besonders gefährlicher Dopingsubstanzen in nicht geringer Menge,</em></li>
</ul>
<ul>
<li><em>die Übertragung von Ermittlungsbefugnissen für die Strafverfolgung in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln auf das Bundeskriminalamt und</em></li>
</ul>
<ul>
<li><em>die Einführung des erweiterten Verfalls in diesen Fällen (u. a. Gewinnabschöpfung von Vermögensvorteilen).</em></li>
</ul>
<p><em>Im rechtlichen Bereich wird neben einer Strafverschärfung für banden- und gewerbsmäßige Dopingtaten und die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Gewinnabschöpfungen durch erweiterten Verfall, u. a. die Einführung der Strafbarkeit des Besitzes bestimmter Dopingsubstanzen in nicht geringer Menge vorgesehen. Die Einführung der eingeschränkten Besitzstrafbarkeit orientiert sich an dem zwischen den Koalitionsfraktionen erzielten Kompromiss. Der Besitz bestimmter, häufig angewendeter und besonders gesundheitsschädlicher Dopingsubstanzen, die sich aus dem noch zu erarbeitenden Anhang zum Arzneimittelgesetz ergeben werden, wird dann strafbar, wenn eine geringe Menge überschritten ist und damit der Besitz eine Weitergabe der Stoffe indiziert. Die Festlegung der Grenzwerte erfolgt in einer Rechtsverordnung.Ebenso wichtig ist die Stärkung der Strafverfolgung durch die Beauftragung des Bundeskriminalamtes, Ermittlungen im internationalen organisierten illegalen Arzneimittelhandel durchzuführen. Es wird angestrebt, dass der besonders schwere Fall des banden- bzw. gewerbsmäßigen Inverkehrbringens, Verschreibens oder Anwendens von Dopingsubstanzen Anlasstat für eine Telekommunikationsüberwachung sein kann. Nach Abschluss der derzeit stattfindenden Prüfung mit den Ländern soll die  StPO  entsprechend angepasst und damit das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport flankiert werden.</em><em>Neben den repressiven Maßnahmen ergänzt die gesetzliche Informationspflicht über mögliche Dopingwirkungen in den Beipackzetteln der Arzneimittel präventiv den Dopingkampf.</em></p>
<p><em>&#8220;Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Sport gegen Doping vor&#8221;, sagte der Minister. &#8220;Nur im engen Schulterschluss werden wir Erfolg haben. Ich begrüße es daher, dass der Sport den Gesetzesentwurf der Bundesregierung mitträgt. Weitere Maßnahmen nicht gesetzlicher Art sind aber dringend erforderlich. Ich rufe daher die Länder, den Sport und die Wirtschaft auf, ihren Dopingkampf zu verstärken und insbesondere die Empfehlungen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Dopings im Sport umzusetzen.&#8221; </em></p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 07.03.2007; veröffentlicht in <a href="http://www.bmi.bund.de/">www.bmi.bund.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2007/03/08/bundeskabinett-beschliest-gesetz-zur-verbesserung-der-bekampfung-des-dopings-im-sport/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Presseinformation zu der ARD-Reportage &#8220;Mission: Sauberer Sport- Doping-Fahnder im Einsatz&#8221; vom 17.01.2007, 21.45 Uhr</title>
		<link>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2007/01/18/presseinformation-zu-der-ard-reportage-mission-sauberer-sport-doping-fahnder-im-einsatz-vom-17012007-2145-uhr/</link>
		<comments>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2007/01/18/presseinformation-zu-der-ard-reportage-mission-sauberer-sport-doping-fahnder-im-einsatz-vom-17012007-2145-uhr/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Jan 2007 13:16:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Cherkeh</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Doping]]></category>

		<category><![CDATA[Sportrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kern-cherkeh.de/sportblog/blog/?p=9</guid>
		<description><![CDATA[zu der gestrigen ARD-Reportage &#8220;Mission: Sauberer Sport - Doping-Fahnder im Einsatz&#8221; nachfolgend rechtliche Fakten:
&#8220;Das Anti-Doping-System im deutschen Sport weist offenbar erhebliche Schwächen auf. Zu diesem Schluss kommt die 30-minütige ARD-Reportage &#8220;Mission Sauberer Sport&#8221;, die heute um 21.45 Uhr ausgestrahlt wird. Die Recherchen ergaben, dass im vergangenen Jahr in Deutschland rund 400 Doping-Kontrollen nicht stattfinden konnten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>zu der gestrigen ARD-Reportage &#8220;Mission: Sauberer Sport - Doping-Fahnder im Einsatz&#8221; nachfolgend rechtliche Fakten:</p>
<blockquote><p>&#8220;Das Anti-Doping-System im deutschen Sport weist offenbar erhebliche Schwächen auf. Zu diesem Schluss kommt die 30-minütige ARD-Reportage &#8220;Mission Sauberer Sport&#8221;, die heute um 21.45 Uhr ausgestrahlt wird. Die Recherchen ergaben, dass im vergangenen Jahr in Deutschland rund 400 Doping-Kontrollen nicht stattfinden konnten, weil etwa 250 Athleten bei in der Regel unangemeldeten Tests nicht aufzufinden waren. Die fälligen Sanktionen durch die verschiedenen Sportverbände seien nicht ausgesprochen worden. Sportler wurden mehrmals nicht angetroffen, ohne dafür bestraft worden zu sein.&#8221;<span id="more-9"></span><br />
(Quelle: - <a href="http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6308850_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html" target="_blank">tagesschau.de vom 17.01.2007</a>)</p></blockquote>
<div>Zum <u><strong>rechtlichen Hintergrund</strong></u>, am Beispiel der Disziplin <em>Leichtathletik</em>, einige <u>Fakten</u>:</div>
<ol>
<li>Gemäß § 15 Abs. 1 des Anti-Doping-Codes (ADC) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) vom 05.05.2006 ist &#8220;jeder Athlet verpflichtet, sich im <u>und</u> <u>außerhalb</u> des Wettkampfes jederzeit den Dopingkontrollen zu unterziehen, die von der IAAF, EAA, dem DLV, der NADA oder der WADA angeordnet sind (&#8230;).&#8221;</li>
<li>§ 18 Abs. 2 des ADC statuiert, dass für <u>Trainingskontrollen</u> auf dem Gebiet der BRD grundsätzlich die <u>NADA</u> zuständig ist.</li>
<li>Gemäß § 14 Abs. 3 ADC sind die dem A-, B-, C und D/C- Kader des DLV angehörigen Athleten verpflichtet, der <u>NADA</u> &#8220;genaue und aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen.&#8221; Im Einzelnen sind dies u.a. folgende Angaben:
<ul>
<li>Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan)</li>
<li>Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern</li>
<li><u>Telefonische Erreichbarkeit bei Verlassen des gewöhnlichen Aufenthaltortes</u></li>
<li><u>An- und Abmeldungen bei Abwesenheit vom gewöhlichen Aufenthaltsort von mehr als 72 Stunden</u> (Hinweis: Athleten, die einem &#8220;Testpool&#8221; der NADA / des nat. Sportfachverbandes angehören, müssen sicherstellen, &#8220;zu jeder Zeit&#8221; kontrolliert werden zu können, NADA-Code Art. 6 Ziff. 1.1).</li>
</ul>
</li>
<li>Ein <u>Verstoß</u> gegen die o.g. Meldepflichten des § 14 ADC gilt gemäß § 4 Nr. 8 ADC als <u>Doping</u>.</li>
<li>Gemäß § 27 ADC ist bei Vorliegen eines <u>begründeten Verdachts</u> eines Verstoßes gegen eine Antidoping-Bestimmung vom Disziplinarausschuß des DLV ein <u>Überprüfungsverfahren</u> einzuleiten.</li>
<li>Der Sanktionskatalog für Verstöße gegen die Meldepflichen gemäß § 4 Nr. 8 ADC gibt gem. § 43 Abs. 1 ADC vor:
<ul>
<li>Erster Verstoß: öffentliche Verwarnung</li>
<li>Zweiter Verstoß: Wettkampfsperre von mindestens 3 Monaten</li>
<li>Dritter Verstoß: Wettkampfsperre für 1 Jahr</li>
<li>Vierter Verstoß: Wettkampfsperre für 2 Jahre.</li>
</ul>
</li>
</ol>
<div>Fazit: Eine konsequente Anwendung dieser Verfahrens- und Sanktionsvorschriften ist - auch im Hinblick auf etwaige Fälle in der Vergangenheit - dringend geboten.</div>
<p>Dr. Cherkeh,<br />
Rechtsanwalt<br />
Hannover, 18.01.2007</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.blog.sportrechtskanzlei.de/2007/01/18/presseinformation-zu-der-ard-reportage-mission-sauberer-sport-doping-fahnder-im-einsatz-vom-17012007-2145-uhr/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
	</channel>
</rss>
